Merkmale von Optionen

Optionen können nach unterschiedlichen Kriterien unterteilt werden, weißen in der Regel jedoch dieselben Merkmale auf. Bei der Unterteilung von Optionen muss man zuerst einmal nach der Optionsart unterscheiden. Handelt es sich um eine Kaufoption so wird diese als Call bezeichnet. Eine Kaufoption verbrieft das Recht den dazugehörigen Basiswert zu einem in den Optionsbedingungen klar definierten Zeitpunkt, Menge, Qualität und Preis zu kaufen. Genau umgekehrt verhält es sich bei einer Verkaufsoption. Hierbei besitzt der Inhaber das Recht den Basiswert zu verkaufen. Verkaufsoptionen werden in der Finanzwirtschaft als Put bezeichnet.

Bei der Unterscheidung nach der Ausübung einer Option gibt es zwei verschiedene Variante. Wenn eine Option nur an einem festgelegten Tag / Optionstag ausgeübt werden kann so handelt es sich um eine europäische Option. Kann eine Option jedoch während ihrer gesamten Laufzeit jederzeit ausgeübt werden, wird diese als amerikanische Option bezeichnet. Die unterschiedlichen Varianten haben jedoch keinen Einfluss auf die Handelbarkeit der Option an den Börsen.

Bei den Merkmalen kann man die Optionen anhand der unterschiedlichen Ausprägungen untergliedern. Jede Option weißt gewöhnlich folgende Merkmale auf:

 

Basiswert

Oftmals wird diese auch als Underlying bezeichnet. Der Basiswert stellt jenen Wert dar, welcher der Option zugrunde liegt. Dies können Devisen, Rohstoffe, Aktien oder jeder sonstige erdenkliche Wert sein.

 

Optionsprämie

Da der Optionsinhaber nur ein Recht erwirbt und keine Pflicht ist er gegenüber den Emittenten bevorzugt. Aus diesem Grund gibt es die Optionsprämie. Die Optionsprämie dient den Emittenten als Gegenleistung für das übernommene Risiko. Je kürzer die Restlaufzeit einer Option ist, desto geringer wird die Optionsprämie sein.

 

Basispreis

Der Basispreis gibt jenen Preis an zu welchem die Option ausgeübt werden kann. Es handelt sich hierbei um einen zuvor festgelegten Preis. Dieser Preis stellt die Grundlage für die Wertermittlung der Option bzw. für die Entscheidung über die Ausübung des Rechtes seitens des Optionshalters dar.

 

Stillhalter

Als Stillhalter wird die Gegenposition verstanden. In der Regel handelt es sich hierbei um den Emittenten. Die Bezeichnung Stillhalter kommt davon, dass dieser unter der Optionslaufzeit kein Recht besitzt, vielmehr ist er verpflichtet dem Inhaber der Option im Falle einer rechtmäßigen Ausübung zu leisten.



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