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    Forwards zählen zum Bereich der unbedingten bzw. symmetrischen Termingeschäfte. Wie bei allen unbedingten Termingeschäften werden auch bei den Forwards beide Vertragspartner gleichermaßen verpflichtet. Ein unbedingtes Termingeschäft ist mit einem einfachen Vertrag gleichzusetzten. Beide Vertragsparteien müssen hierbei ihre jeweilige Aufgabe erfüllen.

    Anhand eines Forwards werden ganz klar die Bestandteile des Vertrages geregelt. Vor allem eine klare Definition des Basiswertes, die Menge, Qualität, Ort und Zeitpunkt sind essenzielle Bestandteile eines Forwards. Ein einfacher Forward Vertrag wäre, wenn eine Partei sich zum Tag X verpflichtet den Basiswert Y um den Preis Z zu verkaufen. Gleichzeitig verpflichtet sich die andere Partei den Basiswert Y am Tag X zum Preis Z zu kaufen. Wie so ein Forward Vertrag aussieht ist den jeweiligen Parteien überlassen. Bei den Forwards gibt es keine Standardisierung. Genau aus diesem Grund werden Forwards auch nicht über die Börse gehandelt. Ihr Handel erfolgt außerbörslich OTC (over the counter). Trotz dieser Gegebenheit besitzen Forwards vor allem bei Banken untereiander eine immense Bedeutung.

    Im Zusammenhang mit den Forwards muss man auch Futures erwähnen. Futures sind nichts anderes als standardisierte Forward Kontrakte. Aufgrund ihrer Standardisierung können diese jedoch an der Börse gehandelt werden. Grundsätzlich werden diese an den Terminbörsen gehandelt. Ob es sich hierbei um eine Wertpapierterminbörse oder um eine Warenterminbörse handelt ist vom jeweiligen zugrundeliegenden Basiswert abhängig. Futures, welche Waren als Basispreise haben werden als commodity futures bezeichnet. Bei allen anderen Futures, welche zum Beispiel auf Aktien, Anleihen, Devisen oder Zinsen basieren, werden der Kategorie der financial futures hinzugerechnet.